In Frankreich gelten die nachstehenden Regeln für die Schifffahrt und das Angeln:
Ein Boot mit einem Motor über 6 LE (4,5 kW) darf nur im Besitz einer Fahrerlaubnis für kleine Schiffe gefahren werden!
Mit den Booten darf man ausschließlich auf dem Fluss fahren, es ist streng verboten, auf das Meer hinauszufahren!
Man darf auf den in der Genehmigung angeführten Wasserflächen ab 30 Minuten vor dem Sonnenaufgang bis 30 Minuten nach dem Sonnenuntergang angeln, mit Ausnahme des Unterlaufs der Kleinen Rhone (dafür ist eine Sondergenehmigung notwendig), wo auch das Nachtangeln genehmigt ist!
Der größte Teil der Uferstrecken der Flüsse steht im Privatbesitz, deshalb ist das Angeln am Ufer nur auf den von uns angegebenen Gebieten gestattet!
Nach dem Fang können die folgenden Fischarten mit Maßbegrenzung behalten werden:
Zander, Weißfische, Schwarzbarsch
Es ist verboten, die folgenden Fischarten nach dem Fang zu behalten:
Karpfen, Wels, Barbe
Wir bitten Sie, diesen einzigartigen Fischbestand und die Umgebung mit Einhaltung der Regeln gemeinsam zu schützen!
Wir danken Ihnen für Ihre Mitwirkung!